In den Versicherungsbedingungen stehen viele Fachbegriffe, die nicht jeder versteht. Im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung ist oftmals die Rede von Zeitwert.
Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert eines Objekts abzüglich der Wertminderung durch Alter, Abnützung oder Gebrauch. Als Neuwert gelten die Kosten für die Neuanschaffung oder Neuerstellung einer möglichst identischen Sache am Schadentag. Der Ertragswert ist der kapitalisierte Wert der Jahreserträge. Der Verkehrswert ist eine Mischung zwischen Ertrags- und Zeitwert. Je nach Baute wird entweder der Ertrags- oder der Zeitwert stärker gewichtet bei der Berechnung des Verkehrswertes. Unter Abbruchwert versteht man den Erlös aus dem Verkauf der demontierbaren und verwertbaren Bauteile abzüglich des Aufwands für die Demontage.
Wenn man sein Gebäude zum Neuwert versichert, wird nach einem Totalschaden eine Entschädigung auf Basis des Neuwertes erhalten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Versicherungssumme korrekt und an den Index der Wohnbaukosten gekoppelt ist. Bei Problemen bei der Ermittlung des richtigen Versicherungswertes hilft ein kompetenter Versicherungsberater.