Ich durfte das Velo meiner Nachbarin benutzen. Während ich in einem Laden war, wurde es mir gestohlen. Wer muss für den Schaden aufkommen? Kann ich mich an meine Privathaftpflichtversicherung wenden?
Sofern Sie das Velo vor dem Geschäft korrekt abgestellt und abgeschlossen haben, kann Ihnen kein fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen werden. Ist dies der Fall, muss Ihre Nachbarin oder deren Hausratsversicherung – sofern sie das Diebstahlrisiko ausserhalb der Wohnung mitversichert hat – für den Schaden aufkommen. Wenn Sie das Velo nicht abgeschlossen haben, kann Ihnen mangelnde Sorgfalt vorgeworfen werden und Sie müssen für den Schaden selbst aufkommen. In einem solchen Fall würde Ihre Privathaftpflichtversicherung allenfalls einen Teil des Schadens übernehmen.
Versicherungsschutz überprüfen
Wir verstehen, dass für Sie ein persönliches Problem entstehen kann, wenn Sie für den Schaden nicht aufkommen müssen und Ihre Nachbarin nicht dementsprechend versichert ist. Hier könnte Ihre Hausratsversicherung eine Lösung sein, sofern Sie sich anvertraute Gegenstände gegen Diebstahl ausserhalb der Wohnung mitversichert haben. Die Velos können bei einigen Gesellschaften sogar zum Neuwert versichert werden. Für solche Fälle ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen und sich allenfalls von Ihrem Versicherungsexperten beraten lassen.