In den Ferien möchte man vor allem entspannen und sich erholen. Ein Diebstahl aus dem Ferienzimmer ist nervenaufreibend, insbesondere, wenn man den Schlüssel unter der Fussmatte vor der Tür deponiert.
Es ist zwar bequem sein, den Zimmerschlüssel unter der Fussmatte zu hinterlegen, damit man unabhängig voneinander ins Zimmer gehen kann. Dies kann aber sehr teuer werden, wenn ein Dieb einem auf die Schliche kommt. Es liegt dann wohl ein Diebstahl vor und Sie können den Schaden Ihrer Reisegepäck- oder Hausratversicherung angeben. Die Voraussetzung ist aber, dass der so genannte «einfache Diebstahlt auswärts» eingeschlossen ist. Nicht versichert ist auf jeden Fall das entwendete Bargeld. Ausserdem müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung die Tatsache, dass der Schlüssel unter der Fussmatte lag als grobe Fahrlässigkeit beurteilt und die Ersatzleistung dementsprechend gekürzt wird. Ob das Hotel für einen Diebstahl haftbar gemacht werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht des Ferienlandes. Dieses Recht kann auch in Europa recht unterschiedlich sein. Auch wenn eine Haftpflicht gegeben ist, müssten Sie sich vermutlich fahrlässiges Verhalten mit einer entsprechenden Leistungskürzung anrechnen lassen.
Wir empfehlen, den Schlüssel für das Zimmer entweder immer bei sich zu haben oder an der Rezeption der Unterkunft abzugeben. Damit vermeiden Sie Diebstähle und auch eine allenfalls reduzierte Leistung der Versicherung.