Ein Wasserleitungsbruch kann einen erheblichen Schaden verursachen. Oft tauchen sichtbare Hinweise auf austretende Feuchtigkeit erst nach einiger Zeit auf.
Je länger der Bruch unentdeckt bleibt, desto grösser sind meistens die Schäden. Bei einem Wasserleitungsbruch entstehen Kosten für die Ortung der Bruchstelle, das Freilegen und Zumauern der Leitung sowie die Leitungsreparatur an. Auch Hausratsgegenstände können betroffen sein. Die Gebäudewasser-Versicherung des Hauseigentümers deckt die Kosten für die Ortung, Freilegung und das Zumauern der Leitung. Auch Folgeschäden werden übernommen. Die Kosten für den Ersatz der Leitung muss der Hauseigentümer jedoch selber tragen. Ausser wenn Frost die Ursache des Leitungsbruchs ist.
Der beschädigte Hausrat ist über die Hausratversicherung des Mieters versichert. Je nachdem ob Sie Mieter oder Hauseigentümer sind, kommen daher zwei verschiedene Versicherungen zum Zug. Sind Sie Mieter, verständigen Sie nach der Entdeckung des Schadens umgehend Ihren Vermieter.