Die Grundversicherung beteiligt sich an Rettungskosten, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Wird ein Patient aus Behandlungsgründen und medizinischer Notwendigkeit von einem Spital in ein anderes verlegt, sind die Kosten durch die Grundversicherung nicht gedeckt.
Wieviel zahlt die Grundversicherung an Transport- und Rettungskosten?
Die Grundversicherung bezahlt, bis zu einer bestimmten Obergrenze, die Hälfte der Kosten. Die Obergrenze bei einer Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage liegt bei 5.000 CHF Rettungskosten pro Kalenderjahr. Wenn keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, aber dennoch ein Krankentransport aus medizinischer Sicht notwendig ist, übernimmt die Grundversicherung maximal 500 CHF Transportkosten pro Kalenderjahr.
Wie verhält sich die Kostenübernahme bei einem Unfall im Ausland?
Die Grundversicherung zahlt den Anteil an den Transportkosten auch im Ausland. Es gelten die gleichen Bedingungen wie in der Schweiz. Bei den Rettungskosten sieht es anders aus. Die Grundversicherung beteiligt sich dort nicht an den Kosten. Hier ist eine Zusatzversicherung (Ambulant-Versicherung) sinnvoll, denn die Transport- und Rettungskosten aus dem Ausland können sich schnell auf Tausende von Franken belaufen. Es gibt Zusatzversicherungen, die eine höhere Deckung gewährleisten. Einige Versicherungen sind sogar unlimitiert und übernehmen die gesamten Rettungs- oder Transportkosten.
Brauchen Rega-Gönner überhaupt noch eine Zusatzversicherung?
Achtung: Die Rega ist keine Versicherung und zahlt nicht für notfallmässige Behandlungen im Ausland. Darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch: Die Rega kann ihre Hilfeleistung erbringen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Falls Versicherungen nicht leistungspflichtig sind, kann sie ihren Gönnern die Kosten für einen Rückholdienst, Krankenrücktransport oder Rettungsflug erlassen.