Schäden an meinem Gebäude
Stürme können verheerende Schäden anrichten und besonders lästig sind Schäden am eigenen Gebäude. Damit die Schäden rasch beseitigt oder repariert werden, wäre es von Vorteil, wenn man weiss, an wen man sich wenden kann. Egal ob ein Fenster zerbrochen ist, Ziegel vom Dach gerissen worden oder jegliche Schäden am Gebäude nach einem Sturm hinterlassen wurden – in dieser Situation sind alle Sturmschäden am Haus über die kantonale Gebäudeversicherung obligatorisch versichert. Mieter sollten sich am besten an die Verwaltung wenden. Diese müssen vom Besitzer gemeldet werden. Schäden, welche durch Feuer, Sturm oder Hagel verursacht werden, sind mit der Gebäudeversicherung versichert. Jedoch sind davon nur 19 Schweizer Kantone betroffen und die restlichen Kantone übernehmen private Versicherer.
Schäden am Auto
Ein heftiger Sturm lässt selten keine Spuren hinter sich. Sogar das eigene Auto kann betroffen sein, welches z.B. durch einen umgeknickten Baum getroffen wurde. Schäden am Fahrzeug werden als Elementarschäden bezeichnet, egal welcher Gegenstand für die Ursache der Schäden zuständig war. Schäden am Auto sollten so schnell wie möglich gemeldet werden. Die Reparaturkosten werden ab Windstärke acht (62-74 km/h) von einer Teilkaskoversicherung übernommen. Bei niedrigeren Windstärken übernimmt eine Vollkaskoversicherung. Hat man jedoch weder eine Voll- noch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so muss leider der eigene Geldbeutel darunter leiden.