Bei einem Grossteil der Bevölkerung müssen früher oder später die Weisheitszähne gezogen werden. Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur bei schwerwiegenden Erkrankungen des Kausystems, weshalb der Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung durchaus sinnvoll sein kann.
Was zahlt die Grundversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung deckt Zahnbehandlungen nur, wenn eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems vorliegt und die Behandlung durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt bzw. notwendig ist. Eine Deckung der Weisheitszahnentfernung ist nur gegeben, wenn die genannten Krankheitsmerkmale genügend ausgeprägt sind. Ob die Weisheitszähne die Anforderungen im Einzelfall erfüllen, muss der behandelnde Zahnarzt in Absprache mit der Krankenkasse beurteilen.
Was zahlen die Zusatzversicherungen?
Je nach Deckung wird ein Teil der Kosten durch Zusatzversicherungen erstattet. Wer eine Zusatzversicherung hat, erhält mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kostenbeitrag. Eine Zahn-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten meist grosszügig. Bei den Zahn-Zusatzversicherungen werden die Kosten je nach Deckung bis zu 75% pro Kalenderjahr übernommen.
Doch was passiert, wenn die Behandlung bereits vor Abschluss der Zusatzversicherung bekannt ist? In einigen Fällen übernimmt die Versicherung trotz Bekanntgabe der anstehenden Behandlung, die anfallenden Kosten, sofern diese im Rahmen der Karrenzfrist gedeckt wären. Eine Beratung lohnt sich hier besonders.
Leistungslücken mit Zusatzversicherung abdecken:
Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung sind die Leistungen bei Zahnbehandlungen nur rudimentär geregelt und beschränken sich ausschliesslich auf Leistungen bei Erkrankungen des Kausystems, die nicht vermeidbar waren. Mit einer Zahnzusatz Versicherung sind Sie im Falle einer Weisheitszahnentfernung gut beraten. Unsere unabhängigen Versicherungsberater helfen Ihnen für Ihre Bedürfnisse die bestmögliche Lösung zu erarbeiten.